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Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der MAPA GmbH

1. Allgemeines, Teilnahmevoraussetzungen

1.1    Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben und persönlich von ihrem Computerstandort in Deutschland oder Österreich aus teilnehmen.

1.2    Es werden nur Teilnehmer berücksichtigt, die alle Fragen des Gewinnspiels oder der Verlosung richtig, wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet und sich mit allen geforderten Angaben in dem zu diesem Zweck vorgehaltenen Online-Formular eingetragen und Ihre Daten mittels diesem übermittelt haben.

1.3    Jeder Teilnehmer darf nur einmal an dem jeweiligen Gewinnspiel teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme führt zum Ausschluss.

1.4    Die MAPA GmbH kann jederzeit einzelne Personen von der Teilnahme ausschließen, wenn berechtigte Gründe wie zum Beispiel ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, die Benutzung von Pseudonymen, eine doppelte Teilnahme, die unrechtmäßige Beeinflussung des Gewinnspiels durch manuelle oder technische Manipulation, Mitgliedschaft in einem Gewinnspielzusammenschluss oder ähnliche vorliegen. In solchen Fällen können Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

1.5    Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der MAPA GmbH und deren Angehörige.

1.6    Teilnahmeschluss ist der im jeweiligen Gewinnspiel angegebene Termin.


2. Gewinne, Gewinnermittlung und Benachrichtigung

2.1    Die zu gewinnenden Preise ergeben sich aus der jeweiligen Ankündigung des Gewinnspiels durch MAPA. Eine Barauszahlung ist bei einem Gewinn, der kein Geldbetrag ist, nicht möglich. Eine Übertragung von Gewinnen auf andere Personen ist nicht möglich. Handelt es sich bei dem Gewinn um eine Reise, so bestimmt MAPA die Reisedetails einschließlich des Termins der Reise. Umbuchungen oder eine Auszahlung sind nicht möglich. Tritt ein Gewinner eine Reise nicht zu dem von MAPA bestimmten Termin und zu den von MAPA bestimmten Bedingungen an, so verfällt der Gewinn.

2.2    Bei der Wahl der Gewinner entscheidet das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips. Durch die Teilnahme wird kein einklagbarer Anspruch auf Ausschüttung der Gewinne begründet.

2.3    Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Die Teilnehmer sind für die Richtigkeit ihrer Angaben, insbesondere ihrer Adressangaben, selbst verantwortlich. Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Benachrichtigung gemeldet haben, so verfällt sein Anspruch auf den Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner - wie oben beschrieben - ermittelt.


3. Datenschutz

3.1    Durch die Teilnahme an den Gewinnspielen erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die MAPA GmbH oder das/die von ihr zur Durchführung beauftragte/n Unternehmen die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum des Gewinnspiels/Verlosung speichert.

3.2    Die Daten werden 14 Tagen nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die MAPA GmbH weist darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers aus den Gewinnspielen/Verlosungen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

4. Veränderungen der Teilnahmebedingungen und vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die MAPA GmbH behält sich ausdrücklich vor, die Teilnahmebedingungen bei Vorliegen berechtigter Interessen jederzeit zu ändern oder ein Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Gewinnspiel durch Dritte manipuliert wird, oder wenn die Durchführung durch unvorhergesehene technische oder andere tatsächliche Umstände unzumutbar erschwert oder unmöglich gemacht wird. Ein Gewinnanspruch besteht nicht.

5. Sonstiges

5.1    Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gültige Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

5.2    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.